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   LSG Bayern, 28.10.1998 - L 2 U 232/97   

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https://dejure.org/1998,7973
LSG Bayern, 28.10.1998 - L 2 U 232/97 (https://dejure.org/1998,7973)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.10.1998 - L 2 U 232/97 (https://dejure.org/1998,7973)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - L 2 U 232/97 (https://dejure.org/1998,7973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung der Vergütung für einen Gesellschaftergeschäftsführer in die unfallversicherungsrechtliche Beitragspflicht; Beurteilung der Abhängigkeit eines Gesellschaftergeschäftsführers; Begriff des Beschäftigte in § 7 SGB IV; Abhängigkeit des Versicherungsschutzes vom ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.1998 - L 2 U 232/97
    Die Weisungsgebundenheit kann zwar bei Diensten höherer Art erheblich eingeschränkt sein, darf aber nicht vollständig entfallen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 mit weiteren Nachweisen).

    Maßgeblich ist auch hier, ob sich der Gesellschaftergeschäftsführer in seiner Position als Geschäftsführer in persönlicher Abhängigkeit befand (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4).

    Es ist jedoch auch in den Fällen, in denen die Beteiligung unter 50 % liegt, die einfache Mehrheit der Stimmen zur Beschlussfassung der Gesellschaft genügt und dem Geschäftsführer auch sonst keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, Weisungen zu verhindern, eine versicherungspflichtige Beschäftigung des Geschäftsführers dann zu verneinen, wenn er nach der Gestaltung seiner vertraglichen Beziehungen zur GmbH und der tatsächlichen Durchführung des Vertrages hinsichtlich Zeit, Dauer, Umfang und Ort der Tätigkeit im wesentlichen weisungsfrei ist (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.1998 - L 2 U 232/97
    Wer als nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO Beschäftigter anzusehen war, richtete sich nach § 7 SGB IV (§ 1 Abs. 1 SGB IV; s. auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-2400 § 7 Nr. 11; Ricke, Kasseler Kommentar, Stand September 1994 § 539 RVO Rdnr.4; Schlegel in Schulin, Handbuch der Unfallversicherung, § 14 Rdnr.2 sowie Rdnr.38 ausdrücklich zu den geschäftsführenden Gesellschaftern).

    Die damit verbundenen Unsicherheiten sind jeder Auslegung von Rechtsvorschriften immanent und grundsätzlich von Verfassungs wegen hinzunehmen (Bundesverfassungsgericht SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90

    Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.1998 - L 2 U 232/97
    Eine abhängige Beschäftigung ist grundsätzlich zu verneinen, wenn der Geschäftsführer über eine Sperrminorität verfügt und damit ihm nicht genehme Entscheidungen der Gesellschaft verhindern kann (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 5 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.1998 - L 2 U 232/97
    In allen Versicherungszweigen der Sozialversicherung hängt der Versicherungsschutz unabhängig von der tatsächlichen Beitragszahlung vom tatsächlichen Bestehen der Versicherungspflicht ab, mit der Maßgabe, daß in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Bestehen der Versicherungspflicht die tatsächliche Zahlung von Pflichtbeiträgen für einen daraus folgenden Leistungsanspruch hinzutreten muß (vgl. Funk, Kasseler Kommentar, § 1 SGB VI Rdnr.3 mit Verweis auf BSGE 41, 297 zu der vor dem 01.01.1992 geltenden Rechtslage).
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 71/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.1998 - L 2 U 232/97
    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, die allerdings zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend davon abweichen (vgl. BSG SozR 3-4100 § 168 Nrn.5 und 18 mit weiteren Nachweisen; BSG Urteil vom 05.02.1998 Az.: B 11 AL 71/97.R).
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 67/68
    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.1998 - L 2 U 232/97
    Dazu kann die Tatsache, daß es sich um eine Familien-GmbH handelt (BSG SozR 2100 § 7 Nr. 7), ebenso gehören wie Branchenkenntnisse, die den übrigen Gesellschaftern nicht zu eigen sind (vgl. BSG Urteil vom 15.12.1971 Az.: 3 RK 67/68 und Urteil vom 28.10.1986 Az.: 7 RAl 43/85; Seewald, Kasseler Kommentar, § 7 SGB IV Rdnr.91; von Hoyningen-Huene, SGb 1996 S.491).
  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Bayern, 28.10.1998 - L 2 U 232/97
    Er ist dabei, anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, davon ausgegangen, daß geschäftsführende Gesellschafter von Kapital- und Personenhandelsgesellschaften, die maßgebenden Einfluß auf die Entscheidungen der Gesellschaft hatten und ihre Arbeit frei disponieren konnten, im Unfallversicherungsrecht weder als Unternehmer noch als Beschäftigte anzusehen waren (Bundestagsdrucksache 12/405 S.153).
  • SG Koblenz, 17.06.2009 - S 12 KR 198/07
    Hierbei tritt die vertragliche Ausgestaltung zurück, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend davon abweichen (vgl. BSG SozR 3-4100 § 168 Nrn. 5 und 18; BSG Urteil vom 5.2.1998 - B 11 AL 71/97 R - Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 28.10.1998 - L 2 U 232/97 -).
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